- An die örtliche Ordnungsbehörde bei Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 6.000,00 Euro bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (Tombolen).
- An die Kreisordnungsbehörde bei Lotterien und Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 130.000,00 Euro und bei Ausspielungen mit einem Spielkapital bis zu 6.000,00 Euro bei Veranstaltungen im Freien; bei Kreisgrenzen überschreitenden Veranstaltungen an die Kreisordnungsbehörde, in deren Bezirk der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt.
- An das Regierungspräsidium Darmstadt bei Lotterien in Form des Gewinnsparens.
- An das Hessische Ministerium des Innern und für Sport bei Lotterien und Ausspielungen mit einem Spielkapital von mehr als 130.000,00 Euro oder bei länderübergreifenden Lotterien.
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35390 Gießen
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