Erteilung: 100 ¤
- Jugendliche unter 18 Jahren zahlen die Hälfte der Gebühr,
- Personen, die für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sind von den Gebühren befreit.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 93 ¤.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis inklusive Wechsel des Studienfachs oder der Hochschule: 98 ¤.
Wechsel des Studienfachs bei noch gültiger Aufenthaltserlaubnis: 50 ¤.
Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis dauert etwa fünf Wochen. Bitte beantragen Sie sie daher rechtzeitig. Anderenfalls kann vorübergehend eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Die Gebühren betragen 13 ¤.
Kontakt
Stadtplanungsamt
Berliner Platz 1
35390 Gießen
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Sprechzeiten
Montag - Donnerstag:
08:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
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Bitte vereinbaren Sie Termine außerhalb der Sprechzeiten direkt mit unseren Mitarbeiter/-innnen.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzestext Baunutzungsverordnung
Gesetzestext Hessische Bauordnung