Rathaus

Seiteninhalt

Ausländerbeiratswahlen

Der Kreistag des Landkreises Gießen hat die Wahl des Kreisausländerbeirats vom 14. März 2021 für ungültig erklärt. Die Wahl musste deshalb am 18. Dezember 2022 wiederholt werden.

Ergebnisse der Wiederholungswahl


Nächster Wahltermin voraussichtlich im Frühjahr 2026

Seit 2021 finden die Ausländerbeiratswahlen zeitgleich mit den "Kommunalwahlen" statt. Gewählt wird der Ausländerbeirat der Stadt und des Landkreises Gießen. Wahlberechtigt sind Personen mit ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit.

Ergebnis der Ausländerbeiratswahl 2021

Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihr Hauptwohnsitz in Gießen ist, können Sie hier Briefwahlunterlagen beantragen.

Online-Antrag

Spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag stellen wir hier einen Online-Briefwahlantrag ein.

Weitere Möglichkeiten für die Beantragung:

Briefwahlbüro im Rathaus

Im Erdgeschoss des Rathauses wird mit Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und eine Urne für Ihren Stimmzettel stehen dafür bereit.

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 13:00 Uhr
Samstags 10:00 bis 13:00 Uhr

Schließung des Briefwahlbüros mit Ende der Briefwahl: Freitag vor der Wahl, 13:00 Uhr.

Weitere Antragsmöglichkeiten

Wahlbenachrichtigung
Sie können die Briefwahlunterlagen auch über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag.

Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an wahlen@giessen.de. In jedem Fall darf man nur für sich selbst Unterlagen beantragen. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 13:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.
Falls Sie schon einen Wahlschein/Briefwahlunterlagen beantragt haben, dieser Ihnen aber nicht zugegangen ist, melden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Wahltag.

Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.

Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte deshalb drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.

Den Online-Antrag werden wir bereits ca. drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktivieren. Grund: Wir müssen nach der Bearbeitung des Antrags im Onlineverfahren die Unterlagen per Post an Sie schicken. Falls die Unterlagen dann überhaupt rechtzeitig bei Ihnen eintreffen, müssten Sie sie theoretisch wieder an uns zurücksendden. Das gewährleistet den rechtzeitigen Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen nicht mehr.
Wir empfehlen in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.

Abholung der Unterlagen für eine andere Person

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o.).

Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.

Infos und Aktuelles

Infos in verschiedene Sprachen (different languages)

Ergebnisse Ausländerbeiratswahlen

Am Wahlabend wird von den Wahlvorständen noch kein Ergebnis der Ausländerbeiratswahl ermittelt. In den Wahllokalen wird lediglich die Zahl der Wähler festgestellt. Die Stimmzettel werden danach von den Wahlvorständen verpackt und in der Verwaltung abgegeben. Erst am Tag nach der Wahl wird das Ergebnis von den so genannten "Auszählwahlvorständen" ausgezählt.

Alle Ergebnisse der Kommunalwahlen 2021 stellen wir Ihnen in einer Wahl-App zur Verfügung.

Sie finden in der Wahl-App auch die Ergebnisse der letzten Wahlen - auch der Ausländerbeiräte der Stadt und des Landkreises Gießen.

Wahlsystem Ausländerbeiratswahl

Seit 2005 können die Ausländer/-innen alle fünf Jahre den Ausländerbeirat wählen. Voraussetzung ist, dass in der Gemeinde mindestens 1.000 ausländische Einwohner leben - das ist in Gießen natürlich der Fall. Wahlberechtigt sind die ausländischen Einwohner, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens sechs Wochen im jeweiligen Wahlkreis ihren Hauptwohnsitz haben (für die Wahl des Stadt-Ausländerbeirates in der Stadt Gießen und für die Wahl des Kreis-Ausländerbeirates im Landkreis Gießen).

Der Ausländerbeirat besteht in der Stadt Gießen aus 31 Mitgliedern, die - sofern mindestens zwei Listen zur Wahl stehen - nach Verhältniswahlrecht, das mit Elementen einer Personenwahl verbunden ist, gewählt werden.

Die Parteien und Wählergruppen listen ihre Bewerber*innen in Wahlvorschlägen auf. Sie können sich für eine dieser Listen entscheiden, wenn Ihnen der Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe zusagt. Dazu genügt ein Kreuz in dem Kopf der Liste. Dadurch werden alle Ihnen zur Verfügung stehenden Stimmen diesem Wahlvorschlag zugeteilt. Sie können aber auch einzelnen Personen bis zu drei Stimmen geben (kumulieren="anhäufen"). Dabei können Sie auch Personen unterschiedlicher Wahlvorschläge auswählen (panaschieren="bunt machen").

  • 31 Stimmen (Kreuzchen) für die Wahl des Stadtausländerbeirates in Gießen und
  • 21 Stimmen (Kreuzchen) für den Ausländerbeirat des Landkreises Gießen.

Verteilen Sie weniger Stimmen als möglich, werden die restlichen Stimmen automatisch den Bewerberinnen/Bewerbern der Liste zugerechnet, die von Ihnen zusätzlich noch in der Kopfliste ein Kreuz erhalten hat. Dabei erhält jede Person der Liste von oben nach unten solange eine Stimme, bis Ihre Stimmen aufgebraucht sind. Und falls Sie möchten, dass dabei nur einzelne Personen nicht bedacht werden, reicht es aus diese zu streichen.

Am besten testen Sie alle Möglichkeiten der Stimmenverteilung mit dem folgenden virtuellen Probestimmzettel.

  • Durch ein Listenkreuz bekommen Sie durch die grüne Markierung angezeigt, wer nun alles eine Stimme erhält.
  • Durch Anklicken einer Person wird diese gestrichen.
  • Bei allen Personen können Sie bis zu drei Einzelstimmen vergeben. Die durch Listenkreuz automatisch vergebenen Reststimmen werden dadurch immer weniger.
  • Im Kopf des Stimmzettels erhalten Sie immer aktuelle Infos zum Status des Stimmzettels bzw. zur Gültigkeit.

(Leider funktioniert der virtuelle Stimmzettel auf mobilen Endgeräten in vielen Fällen nicht richtig. Am besten versuchen Sie es mit einem PC oder einem Laptop.)

Probestimmzettel der Stadt-Ausländerbeiratswahl 2021

 



Derzeit liegen keine weiteren aktuellen Meldungen vor.


Aktuelle Amtliche Bekanntmachungen

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.