Leben

Seiteninhalt

Regenwassernutzung


Hier können Sie sich über die technischen Standards von Regenwassernutzungsanlagen informieren. Der Bau erfordert eine sorgfältige Planung. Dies erspart u. U. enorme Folgekosten. Sie erhalten Empfehlungen zu Speichergrößen und Auskunft über Gebühren und indirekte Fördermöglichkeiten. Auch telefonisch erhalten Sie Auskunft zum kostengünstigen Bau und zur bedarfsgerechten Planung.


Rechtsgrundlagen:
Nach § 37 Abs. 4 des Hessischen Wassergesetzes vom 14.12.2010 soll Niederschlagswasser von demjenigen, bei dem es anfällt, verwertet werden, wenn wasserwirtschaftliche und gesundheitliche Belange nicht entgegenstehen.
Nach § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31.07.2009 soll Niederschlagswasser in geeigneten Fällen ortsnah versickert werden.
§ 3 Abs. 5 der Abwassersatzung der Stadt Gießen sieht vor, dass Niederschlagswasser zu verwerten (Bau einer Regenwassernutzungsanlage mit WC-Anschluss) bzw. zu versickern ist.

Fertiggestellte Anlagen sind beim Gesundheitsamt anzumelden:

Anmeldeformular beim Landkreis Gießen, siehe rechte Spalte unter "Formulare & Downloads" /  "Regenwasseranlagen"

Bei Bauanträgen erforderlich:

 

Links:

www.oekologisch-bauen.info
www.fbr.de

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.