Übernahme einer Patenschaft
Mit der Übernahme einer Patenschaft erwerben Sie das Recht auf Bestattung für sich selbst. Per Vertrag wird die Zahlung des Patenschaftsbeitrags auf ein Treuhandkonto vereinbart. Für Ihre/n Lebenspartner/in kostet es dann nur noch die Hälfte. Bei Eintritt des Todes kommen die normalen Friedhofsgebühren dazu.
Das Treuhandkonto wird von Garten- und Denkmalamt verwaltet. Sie erhalten schriftliche Nachricht von der Verwendung der Mittel.
Der Beitrag für die Grabpatenschaft ist steuerlich absetzbar.