Leben

Seiteninhalt

Wahlsystem Europawahl

Das Wahlgebiet für die Wahl der Abgeordneten aus der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesgebiet.
Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 der insgesamt 705 Abgeordnetensitze des Europäischen Parlaments. Diese werden in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen des Verhältniswahlrechts bestimmt.
Die Wählerinnen und Wähler haben eine Stimme für eine Partei/Liste; Einzelkandidaten stehen nicht zur Wahl. Es können Bundeslisten (gemeinsame Liste für alle Bundesländer) oder Landeslisten für einzelnen Bundesländer zugelassen werden.

Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg.

Die Verteilung der 96 Sitze erfolgt in drei Schritten:

Erster Schritt - Parteien ermitteln, die an der Sitzverteilung teilnehmen

Die Fünf-Prozent-Hürde, die noch bei der Europawahl 2009 galt, erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2011 für verfassungswidrig. Die daraufhin vom Bundestag beschlossene Drei-Prozent-Hürde verstieß laut einem Urteil der Karlsruher Richter vom Februar 2014 ebenfalls gegen das Grundgesetz. Das führt dazu, dass es seit der Europawahl 2014 in Deutschland keine Sperrklausel mehr gilt.

Zweiter Schritt - Sitzzahlen der Parteien auf der Bundesebene berechnen

Die Parteien erhalten so viele Sitze, wie ihnen im Verhältnis ihrer im Bundesgebiet insgesamt erreichten Stimmen zustehen; dabei werden die Landeslisten der Parteien zusammengezählt. Für die Sitzverteilung wird die Divisormethode mit Standardrundung nach St. Laguë/Schepers verwendet. Bei diesem Verfahren werden die jeweiligen Stimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet: bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- oder abgerundet.

Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass zunächst die Gesamtanzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtanzahl der zu verteilenden Sitze geteilt wird. Ergibt die Teilung der Stimmenzahlen für die einzelnen Parteien durch diesen Divisor nicht die Gesamtzahl der zu vergebenden Sitze, wird der Divisor so verändert, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen. Damit steht fest, mit wie vielen Sitzen die Parteien im Europäischen Parlament vertreten sind.

Dritter Schritt - Sitze auf die Landeslisten verteilen
Bei diejenigen Parteien, die an Stelle einer Bundesliste Landeslisten eingereicht haben, muss in einem zweiten Schritt die Gesamtzahl der jeweiligen Partei zustehenden Sitze noch auf die einzelnen Landeslisten dieser Partei verteilt werden. Auch dies geschieht nach der Berechnungsmethode St. Laguë/Schepers. Danach steht fest, wie viele Mandate der jeweiligen Partei in dem jeweiligen Land zustehen.

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.