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Sperrmüllabfuhr in Gießen

Sperrmüll aus Gießener Haushalten wird - ausschließlich nach vorheriger Anmeldung - regelmäßig abgeholt. Den nächsten freien Termin bekommen Sie im Rahmen Ihrer telefonischen bzw. Online-Anmeldung mitgeteilt. Bitte planen und melden Sie frühzeitig Ihren Sperrmüll an, da mit einer durchschnittlichen Wartezeit von 6 Wochen zu rechnen ist. Für Privathaushalte sind maximal 4 Abholungen pro Jahr kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass Sperrmüllanmeldungen ausschließlich für Privathaushalte möglich sind, nicht für Gewerbebetriebe.

Abgeholt werden Möbel, Elektrogeräte und große Haushaltsgegenstände.

Was nicht mitgenommen wird

Bei der Abholung des Sperrmülls können wir keine Glasscheiben und keine Spiegel, auch keine verspiegelten bzw. verglasten Schranktüren oder sonstige verspiegelte bzw. verglaste Holzfronten mitnehmen.

Ausgeschlossen sind auch Fliesen, Marmor, Keramik, ähnliche Materialien, sonstige Baustellenabfälle sowie Holz aus dem Garten/Außenbereich; hierzu zählen z.B. auch Gartenmöbel und Kleintierkäfige aus Holz.

Auch erfolgt keine Mitnahme von Müll in Säcken oder Kisten/Kartons.

Die Anmeldung von Gegenständen, die Sie nicht im Sperrmüllkatalog finden, muss telefonisch unter der Servicenummer: 0641 306-1639 erfolgen.

Wichtige Infos für die Abholung

Der Sperrmüll ist am Abholtag bis 6:00 Uhr auf den Gehweg bzw. an den Fahrbahnrand zu stellen und möglichst so verpackt oder gebündelt sein, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird. Eine Abholung vom Hof/Grundstück bzw. von sonstigen Flächen kann nur erfolgen, wenn dies vor der Abholung telefonisch unter der Service-Nr. 0641/3061639 mit dem Stadtreinigungs- und Fuhramt abgestimmt wurde. Bitte achten Sie darauf, den Bürgersteig nicht vollständig für Fußgänger zu blockieren.

Der Sperrmüll wird von drei unterschiedlichen Fahrzeugen eingesammelt, so dass zeitliche Verzögerungen in der Abholung möglich sind. Daher bitten wir Sie, Ihren Sperrmüll getrennt in Holz, Metall/E-Schrott und sonstiges Sperrgut bereitzustellen.
Der Sperrmüll sollte grob zerlegt (aber nicht zertrümmert) werden, so dass er von zwei Mitarbeitern in das Fahrzeug geladen werden kann. Die einzelnen Teile dürfen eine Länge von ca. 2 Metern und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.

FAQ

Stadt und Landkreis - warum zwei verschiedene Zuständigkeiten?

So viel vorab: Die Stadt Gießen regelt die Entsorgung des Abfalls im Stadtgebiet selbstständig. Zuständig ist ihr Stadtreinigungs- und Fuhramt. Auch ihre Abfallgebühren regelt die Stadt selbst.

Die Abfallwirtschaft des Landkreises managt dagegen die Entsorgung in allen anderen Städten und Gemeinden des Landkreises. Zu ihr gehört auch das Abfallwirtschaftszentrum in der Gießener Lahnstraße 220. Unter einem Dach wurden hier die ehemalige Müllumladestation und der Wertstoffhof von Stadt und Landkreis Gießen zusammengeführt.

Wie wird der Sperrmüll abgeholt?

Die Abholung von Sperrmüll nach Anmeldung direkt an der Grundstücksgrenze ist in Landkreis und Stadt Gießen kostenlos.

Das Sperrmüllfahrzeug macht sich auf den Weg und holt große Elektrogeräte, ausgediente Möbel und Co. ab. Diese Touren sind geplant und führen durch nah beieinander liegende Orte. Auf kurzen Wegen wird viel Sperrmüll mitgenommen. Dadurch wird auch vermieden, dass viele einzelne Anlieferer großformatigen Sperrmüll im Anhänger oder Transporter auf langen Wegen nach Gießen zum AWZ fahren müssen.

Kann man Abfälle dennoch selbst wegbringen?

Ja – und das gilt für Einwohnerinnen und Einwohner aus der Stadt Gießen und allen anderen Kreiskommunen. Ganz gleich, ob sie im laufenden Jahr schon einmal eine Sperrmüllabholung zu Hause angemeldet haben, können sie bis zu zweimal jährlich pro Haushalt jeweils eine kostenlose Kofferraumladung Sperrmüllim Abfallwirtschaftszentrum in der Lahnstraße in Gießen abgeben. Ob jemand diese Möglichkeit nutzt, wird vom Team des AWZ registriert.

Woher wissen die Mitarbeiter im AWZ, ob man kostenlos anliefern darf?

Wer kostenlos Sperrmüll abliefert, muss dem Personal des AWZ auf Aufforderung nachweisen, dass er in Stadt oder Landkreis Gießen zu Hause ist. Solche Überprüfungen gibt es zum Beispiel dann, wenn Anlieferer ein anderes Kfz-Kennzeichen als „GI“ am Fahrzeug haben.

Was ist überhaupt die Menge eines Kofferraumes?

Klar – ein Familien-Van hat ein anderes Ladevolumen als ein Kleinwagen. Darum ist die „Kofferraumladung“ definiert als ein halber Kubikmeter. Dies ist etwa vergleichbar mit dem Füllvolumen von zwei blauen 240-Liter-Papiertonnen oder auch mit dem Volumen von vier handelsüblichen 120-Liter-Müllsäcken.

Kann außer Sperrmüll noch etwas kostenfrei im AWZ abgegeben werden?

Grundsätzlich kostenfrei, auch in größeren Mengen und mehrmals im Jahr kann man am AWZ Papier und Pappe, Metalle, haushaltsübliche Elektro- und Elektronikgeräte und verschiedene Kleinteile wie zum Beispiel Energiesparlampen oder Leuchtstoffröhren, Batterien,  CDs, Toner- und Tintenkartuschen abliefern.

Warum kostet die Anlieferung aller anderen Gegenstände am AWZ Geld - wenn sie doch schon bis dorthin gebracht werden?

Das Angebot, selbst Sperrmüll in limitierter Zahl der Anlieferung und Menge zum AWZ zu bringen, ist ein Service. Anmeldung und Warten auf einen Abfuhrtermin ist nicht nötig. Dazu gehören die Öffnungszeiten montags bis freitags von 8 bis 12.15 und 13 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr (Schadstoffmobil bis 12 Uhr).

Aber: Neben den Kosten für die eigentliche Entsorgung über Dienstleister müssen auch die laufenden Kosten für das AWZ finanziert werden. Die Anlage wurde gebaut, muss instandgehalten, die Anlieferungen müssen beaufsichtigt werden. Die zur Annahme nötigen Container müssen gestellt und transportiert werden. Mit den Anliefergebühren wird der Betrieb des AWZ teilweise finanziert. Ohne diese Einnahmen wäre es nicht möglich, diese zusätzliche Abgabemöglichkeit anzubieten.

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