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Elektro(nik)schrott

Zusatzinformation

Seit dem 24. März 2006 gilt per Bundesgesetz, dass Elektro- und Elektronikschrott nichts mehr im Hausmüll zu suchen hat. Alle neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, werden mit einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet. Das Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt nicht mit dem Hausmüll oder in der gelben Tonne, Bio-, Papier- oder Glastonne entsorgt werden darf. Aber auch Elektro-Altgeräte ohne dieses Symbol unterliegen dem ElektroG, müssen also einer getrennten Verwertung zugeführt werden.
Gießener Bürger haben die Möglichkeit, Ihre verbrauchten Elektro(nik)geräte beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) kostenfrei abzugeben. Aber auch viele Händler nehmen Geräte aus privaten Haushalten kostenlos zurück, dies ist nicht mit dem Neukauf eines Gerätes verbunden. Hier lohnt sich also eine Nachfrage.

Für Elektro-Großgeräte können die Gießener Bürgerinnen und Bürger auch den komfortablen Sperrmüll-Abholservice des Stadtreinigungsamtes; dadurch entstehen allerdings geringe Abholgebühren, z. B. 3 Euro für eine Waschmaschine. Dafür wird aber das Gerät von zu Hause abgeholt.

Häufig gestellte Fragen zum Elektrogesetz

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