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Bundestagswahl

Nächster Wahltermin: Voraussichtlich Herbst 2025

Die Gießener Ergebnisse der letzten Bundestagswahl 2021:

Briefwahl/Wählen mit Wahlschein

Wenn Sie wahlberechtigt sind und Ihr Hauptwohnsitz in Gießen ist, können Sie hier Briefwahlunterlagen beantragen. Briefwahlunterlagen können frühestens sechs Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden.

Online-Antrag

Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gießen mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Den Online-Antrag stellen wir spätestens sechs Wochen vor dem Wahltag hier zur Verfügung.

Weitere Möglichkeiten für die Beantragung:

Briefwahlbüro im Rathaus

Im Erdgeschoss des Rathauses wird mit Beginn der Briefwahl (sechs Wochen vor dem Wahltag) ein Briefwahlbüro eingerichtet. Dort können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und eine Urne für Ihren Stimmzettel stehen dafür bereit.

Öffnungszeiten:
Montags bis donnerstags 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitags 8:00 bis 13:00 Uhr
Samstags 10:00 bis 13:00 Uhr

Mit Ende der Briefwahl am Freitag vor der Wahl schließt das Briefwahlbüro erst um 18:00 Uhr.

Weitere Antragsmöglichkeiten

Wahlbenachrichtigung
Sie können die Briefwahlunterlagen auch über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag.

Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an wahlen@giessen.de. In jedem Fall darf man nur für sich selbst Unterlagen beantragen. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Antragsfrist und Versand

Anträge können nur bis Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr gestellt werden. Danach können Wahlscheine und Briefwahlunterlagen in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15:00 Uhr ausgestellt werden.

Falls Sie schon einen Wahlschein beantragt haben, dieser Ihnen allerdings nie zugegangen ist, besteht die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein bis spätestens Samstag vor der Wahl, 12.00 Uhr ausgestellt zu bekommen. Am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Wir versenden die Briefwahlunterlagen an jede gewünschte Adresse, also auch in das Ausland. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihr Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag, 18.00 Uhr im Wahlamt vorliegen muss. Beachten Sie dabei auch die Postlaufzeiten - der Wahlbrief sollte deshalb spätestens drei Tage vor dem Wahltag in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden. Selbstverständlich können Sie Ihren Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Trifft ihr Wahlbrief nicht rechtzeitig ein, kann Ihre Stimme nicht mehr gezählt werden.

Den Online-Antrag werden wir bereits ca. drei Tage vor Ablauf der oben genannten Antragsfrist deaktivieren. Grund: Wir müssen nach der Bearbeitung des Antrags im Onlineverfahren die Unterlagen per Post an Sie schicken. Falls die Unterlagen dann überhaupt rechtzeitig bei Ihnen eintreffen, müssten Sie sie theoretisch wieder an uns zurücksendden. Das gewährleistet den rechtzeitigen Eingang Ihrer Briefwahlunterlagen nicht mehr.
Wir empfehlen in den letzten beiden Tagen der Briefwahl: Gehen Sie persönlich in das Briefwahlbüro und holen Sie dort die Unterlagen ab oder wählen Sie dort gleich an Ort und Stelle.

Abholung der Unterlagen für eine andere Person

Wer für eine andere Person Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss deren schriftliche Vollmacht vorlegen. Von dem Bevollmächtigten dürfen allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten werden.

Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Wählen mit Wahlschein in einem anderen Wahllokal

Wenn Sie in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises wählen wollen, benötigen Sie dafür einen Wahlschein (ohne Briefwahlunterlagen). Diesen können Sie auf dem gleichen Wege wie die Briefwahlunterlagen beantragen (s. o.).

Auf diese Weise können z. B. gehbehinderte Personen, die in einem Wahlbezirk mit einem nicht barrierefrei zugänglichen Wahllokal wahlberechtigt sind, Ihre Stimme in einem anderen Wahlbezirk mit barrierefreiem Wahllokal abgeben.
Ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist, erfahren Sie über die Wahlbenachrichtigung, die allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugesandt wird.


   Wichtig

  • Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt! 
  • Nicht zugestellte Wahlscheine (und Briefwahlunterlagen) können bis spätestens Samstag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr neu ausgestellt werden. Kümmern Sie sich rechtzeitig, am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

Aktuelles & Wissenswertes

Als Deutscher im Ausland an der Bundestagswahl teilnehmen

Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben (so genannte „Auslandsdeutsche“), müssen jedes Mal einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Alle Infos dazu und den erforderliche Antrag finden Sie auf der Seite des Bundeswahlleiters:

Wählen als Deutscher im Ausland

Wahlergebnisse Bundestagswahl

"Wahlparty" im Rathaus

Im Rathaus werden die Ergebnisse des gesamten Wahlkreises 173 (Gießen) üblicherweise ab ca. 18:00 Uhr präsentiert. Auch das Bundesergebnis wird gezeigt.
Getränke und kleine Snacks sind gegen einen Unkostenbeitrag erhältlich.

Pressemeldungen

Es liegen noch keine Pressemeldungen für die nächsten Bundestagswahlen vor.

Amtliche Bekanntmachungen

Derzeit liegt keine aktuelle Amtliche Bekanntmachung für die nächste Bundestagwahl vor.

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