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Unterstützung beim Erhalt von stadtbildprägenden Bäumen auf Privatgrundstücken

Die Stadt Gießen gibt durch die Satzung zur Verbesserung von Stadtklima und Stadtökologie durch Bäume Hilfestellung für jedermann beim Baumerhalt. Ziel ist der Erhalt möglichst vieler Großbäume zur Verbesserung von Stadtklima und Stadtökologie.

Ein Beispiel: Ein Grundstückseigentümer hat eine Blutbuche aus der Gründerzeit im Garten stehen. Wegen des Alters und der Größe des Baumes ist dieser in Sorge, ob der Baum noch gesund und verkehrssicher ist. Ein Anruf bei der Stadt Gießen genügt. Der städtische Sachverständige vom Umweltamt vereinbart einen Termin und zusammen mit dem Eigentümer wird der Baum besichtigt.

Entspricht der Baum dem Satzungsziel, kann dieser auf Antrag des Eigentümers ins Baumschutzkataster aufgenommen werden. Ohne Entstehung von Kosten wird der Baum im Anschluss regelmäßig untersucht und die Stadt übernimmt die Verkehrssicherungspflicht. Der Eigentümer muss sich lediglich verpflichten, den Baum zu schützen, zu pflegen und zu erhalten.

Sollte der Baumeigentümer trotz der Beratung und Überwachung des Baumes durch die Stadt irgendwann den Baum doch fällen müssen, so steht ihm seitens der Satzung nichts im Wege. Auch Kosten fallen dann nicht an.

Neupflanzungen: Für eine dauerhaft stabile und pflegeextensive Baumpflanzung müssen Maßnahmen den Pflanzenstandort verbessern. Für die Praxis stehen hier Merkblätter mit Einbauvarianten zur Verfügung:

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