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Wichtige Hinweise zu Ihrer Sperrmüllanmeldung

Bitte beachten Sie, dass Sperrmüllanmeldungen ausschließlich für Privathaushalte im Stadtgebiet Gießens einschließlich der zu Gießen gehörenden Stadtteile möglich sind. Für Gewerbebetriebe, Vereine und andere Institutionen bieten wir gerne eine gebührenpflichtige Sperrmüllabholung über unseren Containerdienst an.

Im Folgenden werden Ihnen die nächsten verfügbaren Sperrmülltermine angezeigt.

Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per Email. Diese Auftragsbestätigung ist zugleich Ihr Nachweis für die Anmeldung. Bitte bewahren Sie diese auf, bis der Sperrmüll abgeholt wurde. Falls Sie keine Email erhalten sollten, prüfen Sie bitte Ihren SPAM-Ordner.

Abgeholt werden Möbel, Elektrogeräte und große Haushaltsgegenstände. Mitgenommen werden allerdings nur Gegenstände, die telefonisch oder online angemeldet wurden.

Nicht mitgenommen werden:

  • Glasscheiben und Spiegel, verspiegelte bzw. verglaste Schranktüren oder sonstige verspiegelte bzw. verglaste Holzfronten
  • Fliesen, Marmor, Keramik, ähnliche Materialien, sonstige Baustellenabfälle
  • Holz aus dem Garten/Außenbereich; hierzu zählen z.B. auch Gartenmöbel und Kleintierkäfige aus Holz
  • Autoteile
  • Müll in Säcken oder Kisten/Kartons
  • Asbesthaltig Gegenstände wie z.B. diverse Bodenbeläge
    Diese können staubdicht verpackt im Abfallwirtschaftzentrum angeliefert werden

Die Anmeldung von Gegenständen, die Sie nicht im Sperrmüllkatalog finden, muss telefonisch unter der Servicenummer: 0641 306-1639 erfolgen.

Abholung

Der Sperrmüll darf frühestens am Vorabend der Abholung ab 17:00 Uhr, in Fußgängerzonen jedoch nicht vor 20.00 Uhr, auf dem Gehweg bzw. am Fahrbahnrand abgestellt werden. Er muss spätestens am Abholtag ab 06:00 Uhr dort zur Abholung bereitstehen. 

Eine Abholung von Hof/Grundstück bzw. sonstigen Flächen kann nur erfolgen, wenn dies vor der Abholung telefonisch unter der Service-Nr. 0641 306-1639 mit dem Stadtreinigungs- und Fuhramt abgestimmt wurde. Der Gehweg darf für Fußgänger nicht vollständig blockiert werden.

Ein Rechtsanspruch auf die Abholung zu dem von Ihnen gewählten Termin besteht nicht. Sollte sich das Einsammeln des Sperrmülls durch das Stadtreinigungs- und Fuhramt aus logistischen, personellen oder sonstigen Gründen verzögern, lassen Sie diesen bitte bis zur Abholung am Fahrbahnrand stehen.

Der Sperrmüll wird von vier verschiedenen Fahrzeugen eingesammelt, die zeitlich versetzt kommen. Er ist daher getrennt in Holz, Metall, Elektroschrott und sonstiges Sperrgut bereitzustellen. Die jeweiligen Sperrmüllarten dürfen nicht durcheinander liegen und müssen für die Mitarbeiter frei zugänglich sein.

Der Sperrmüll muss grob zerlegt (aber nicht zertrümmert) werden, so dass er von zwei Mitarbeitern in das Fahrzeug verladen werden kann. Die einzelnen Teile dürfen eine Länge von 2 Metern und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. Evtl. hervorstehende Nägel müssen entfernt werden. 

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