Neue Antragsfrist für Kulturfonds Gießen-Wetzlar ab 2026
Ab dem Förderjahr 2026 gelten neue Antragsfristen für den Kulturfonds Gießen-Wetzlar. Die Projekte zur Förderung können nur noch bis zum 31.01. jeden Förderjahres eingereicht werden. Für das nächste Jahr gilt also der 31.01.2026 als letzter Tag der Einreichfrist.
Die Kulturämter Gießen und Wetzlar wollen damit erreichen, dass eine frühere Jury-Sitzung stattfinden und damit auch eine frühere Entscheidung über Projektförderungen erfolgen kann. Die Planung und Organisation von Veranstaltungen soll damit – so die Erwartung – für Kulturschaffende erleichtert werden.
Für Nachfragen stehen Ihnen die Kulturämter der beiden Städte gerne zur Verfügung. Stefan.Neubacher@giessen.de, Tel.: 0641/ 306 2021 und Bjoern.Wolf@wetzlar.de, Tel. 06441/ 99 4100.