Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl werden aufgestellt
Seit dem 27. Dezember 2024 steht es endgültig fest: Die vorgezogene Bundestagswahl wird am 23. Februar 2025 stattfinden. Am Sonntag (12.01.2025) sind es also noch exakt sechs Wochen bis zur Wahl.
Die Aufstellung des Wählerverzeichnisses, also das Verzeichnis, in dem alle Wahlberechtigten eines Wahlbezirks geführt werden, wird an diesem Stichtag (12.01.2025) anhand der Meldedaten der Gießener Bürgerinnen und Bürger erstellt. Es werden alle mit Hauptwohnsitz in Gießen gemeldeten und volljährigen Deutschen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Wer sich erst nach dem 12.01. in Gießen mit Hauptwohnsitz meldet, kann sich auf Antrag eintragen lassen oder am vorherigen Wohnort wählen. Wichtig ist: wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Nach der Aufstellung des Wählerverzeichnisses beginnt auch der Versand der Wahlbenachrichtigung. Spätestens bis zum 2. Februar erhalten alle Wahlberechtigten ihre Benachrichtigung mit der Information über den Wahltag und den Ort des jeweiligen Wahlraumes. Ebenso gibt die Wahlbenachrichtigung Aufschluss darüber, ob der Wahlraum barrierefrei ist oder nicht.
Auch in diesem Jahr befindet sich ein Vordruck zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sowie ein QR-Code zum Onlineantrag auf der Rückseite. Die Beantragung der Unterlagen – egal ob analog oder online – ist bereits möglich. Der Versand der Unterlagen kann allerdings erst erfolgen, sobald die Stimmzettel vorliegen.
Briefwahlbüro kann erst im Februar öffnen
Mit der Verkündung des Wahltermins wurden auch die Fristen für die Zulassung der Wahlvorschläge festgelegt. Die Entscheidung, welche Direktkandidaten und Parteien auf den Stimmzettel kommen, wird erst Ende Januar gefällt. Danach gehen die Stimmzettel – beauftragt vom Land - in den Druck.
Das Briefwahlbüro öffnet, sobald die Stimmzettel vorliegen. Auch der Versand der Unterlagen ist erst dann möglich. Damit bleiben für den Hin- und Rückversand der Briefwahlunterlagen nur etwa zwei Wochen. Diese müssen in dieser kurzen Zeit vom Wahlamt zum Wählenden und wieder zurück zum Wahlamt gelangen. Nur die Unterlagen, die spätestens bis zum Wahlabend, 18:00 Uhr, im Rathaus eingehen, dürfen mitgezählt werden.
Wer also die Briefwahl nutzen möchte, sollte den Antrag möglichst frühzeitig einreichen oder nach Öffnung des Briefwahlbüros die Unterlagen im Rathaus abholen. Ganz ohne das Risiko des Postversands ist natürlich die Wahl im eigenen Wahllokal am Wahltag selbst. Eine weitere Möglichkeit ist, direkt im Briefwahlbüro die Wahl per Brief durchzuführen und den Wahlbrief gleich vor Ort in die Wahlurne zu werfen.
Die Antragsmöglichkeiten sind über den Onlineantrag (ab 13.01. aktiv) oder formlos per Mail an wahlen@giessen.de, Fax (0641 306-2700) oder auf dem Postweg. Bei einem formlosen Antrag sind unbedingt der vollständige Name, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer den Antrag für jemand anderen stellen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Für Fragen ist die Abteilung Wahlen der Stadtverwaltung Gießen unter der Telefonnummer 0641 306-2011 erreichbar.
Weitere Informationen unter Bundestagswahl 2025.