Kulturfonds Gießen-Wetzlar 2025: Antragsstellung bereits möglich
Für das kommende Förderjahr 2025 nehmen die Kulturämter der Städte Gießen und Wetzlar bereits jetzt Förderanträge aus dem Kulturfonds Gießen-Wetzlar von Kulturinitiativen, Künstlerinnen und Künstlern sowie nicht-kommerziellen Veranstaltern entgegen. Die Projekte, die in den Bereichen Theater, Musik, Literatur, Film, Performance, Angewandte oder Bildende Kunst angesiedelt sein können, sollen im 2025 Jahr verwirklicht werden.
Der „Kulturfonds“ stellt für kulturelle Vorhaben insgesamt 11.000 € pro Jahr zur Verfügung. Förderungswürdig sind Projekte, in denen thematisch ein Bezug auf beide Städte, ihre Geschichte, Gegenwart oder Zukunft formuliert wird. Zudem sollen sowohl Kunst- und Kulturakteure aus beiden Städten beteiligt sein und/oder zum Kennenlernen und Erarbeiten gemeinsamer Kulturprojekte oder kultureller Aktionen anregen. Nach Möglichkeit sollten mehrere Kulturträger eingebunden sein. Dies können z.B. Einzelpersonen, in Kooperation mit Einrichtungen oder mehrere Einrichtungen sein. Die Einrichtungen können Vereine, öffentliche oder private, aber keine kommerziell ausgerichteten Institutionen sein. Den Anträgen, die eine ausführliche Projektbeschreibung enthalten sollen, ist ein Kosten- und Finanzierungsplan beizulegen, die beantragte Fördersumme muss ausgewiesen sein.
Die Antragsfrist endet wie gewohnt am 31. März 2025.
Anträge sollten möglichst per E-Mail bei den Kulturämtern Gießen oder Wetzlar eingereicht werden.
Telefonisch oder per E-Mail geben beide Ämter Auskunft unter:
Kulturamt Gießen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen, Dr. Stefan Neubacher, Tel. 0641/306-2021, Mail: stefan.neubacher@giessen.de
Kulturamt Wetzlar, Domplatz 8, 35578 Wetzlar, Dr. Anja Eichler, Tel. 06441/ 99-4131 Mail: anja.eichler@wetzlar.de oder Frau Michaela Daniel, Tel. 06441/ 99-4101, Mail: michaela.daniel@wetzlar.de