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04.09.2024

Einbahnstraßenregelung in der Fröbelstraße

zwischen An der Volkshalle und Curtmannstraße

Bürgermeister Wright teilt mit, dass die Stadt Gießen in der Fröbelstraße zwischen An der Volkshalle und Curtmannstraße im Spätsommer gegenläufige Einbahnstraßen einrichten wird.

Im Bereich der Fröbelstraße zwischen An der Volkshalle und Jahnstraße wird die Einbahnstraße in Fahrtrichtung An der Volkshalle eingerichtet. Im Abschnitt zwischen Jahnstraße und Curtmannstraße wird die Einbahnstraße in Fahrtrichtung Curtmannstraße eingerichtet.

Regelmäßige Beschwerden der Anwohner*innen haben die Stadt Gießen dazu bewogen diesen Bereich zu untersuchen und hier eine entsprechende Lösung zu finden. Alle Anwohner*innen im unmittelbaren Bereich der Fröbelstraße wurden von Herrn Bürgermeister Wright zu einem gemeinsamen Termin am 27.06.2024 eingeladen. Bei diesem Termin wurde die ausgearbeitete Lösung der Straßenverkehrsabteilung vorgestellt. Anmerkungen und Fragen der anwesenden Anwohner*innen wurden zur weiteren Bearbeitung im Nachgang festgehalten. Eine große Anzahl der Anwesenden äußerten Verständnis für die vorgeschlagene Lösung und zeigte sich erfreut darüber, dass die Thematik des Schleichverkehrs und des Gehwegparkens von der Stadtverwaltung in der Fröbelstraße nun angegangen wird.

Die Fröbelstraße wird in den genannten Abschnitten sehr gerne genutzt, um abzukürzen und um die Grünberger Straße zu umfahren. Infolge dessen sind die Anwohner*innen hier vermehrt durch den Schleichverkehr und in der Folge durch Lärm, Abgasen und zu schnell fahrenden Fahrzeugen belastet. Die Stadt erhofft sich durch die anstehende Maßnahme eine Verkehrsberuhigung.

Die Einbahnstraßen werden für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnet.

Außerdem soll in der gesamten Fröbelstraße dann auch das Gehwegparken beendet werden. Das Parken ist dann jeweils nur noch auf einer Seite auf der Fahrbahn zulässig. Aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreiten kann ein beidseitiges Parken nicht mehr gewährleistet werden.

Für eine Eingewöhnungszeit von ca. zwei Wochen werden durch die Ordnungspolizei zunächst Hinweise auf das Falschparken verteilt, die jedoch keine Verwarnungsgelder beinhalten. Danach werden Verwarnungsgeldverfahren eingeleitet und das bisher geduldete Gehwegparken geahndet.

Insbesondere im Hinblick auf das Urteil des BVerwG Leipzig vom 6. Juni 2024 zur Rechtssache „Anspruch von Anwohnern auf Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde gegen verbotswidriges Gehwegparken?“ (BVerwG 3 C 5.23), wird auch im Stadtgebiet Gießen das bisher noch geduldete Gehwegparken in allen Bereichen überprüft und entsprechend angepasst. Die nächste Maßnahme wird im Bereich Nahrungsberg stattfinden.

Übersicht Fröbelstraße Einbahnstraßenregelung
Übersicht Fröbelstraße Einbahnstraßenregelung

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