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12.05.2023

Ein Jahr Klimageld im Landkreis Gießen

Landkreis fördert weiterhin energetische Sanierung von Wohngebäuden

Ein Jahr Klimageld im Landkreis Gießen: Seit der Einführung des Förderprogramms im Mai vergangenen Jahres hat der Landkreis über 400 energetische Sanierungen von Wohngebäuden bezuschusst und so dazu beigetragen, dass klimaschädliche Treibhausgase vermieden werden. 

„Wer im Landkreis Gießen ein Wohngebäude energetisch saniert, kann Klimageld beantragen“, erklärt Umweltdezernent Christian Zuckermann: „Eine neue und energieeffiziente Heizung, eine Dämmung für Dach und Wände oder neue Fenster – wir unterstützen weiter dabei, wenn es ums Einsparen von Energie geht. Die Resonanz nach einem Jahr Klimageld ist sehr gut. Wer energetisch sanieren möchte, kann weiterhin davon profitieren.“

Allein bis zum Ende des vergangenen Jahres sind 235 Anträge für Bau- und Sanierungsvorhaben eingegangen, die mit dem Klimageld in Höhe von insgesamt rund 864.000 Euro gefördert werden können. Werden alle diese Vorhaben wie geplant umgesetzt, entspricht das rechnerisch einer CO2-Einsparung von rund 538 Tonnen. In diesem Jahr sind bis jetzt schon weitere 81 Anträge für eine Förderung von insgesamt rund 127.000 Euro vorgesehen worden. Über 30 neue Anträge stehen noch zur Prüfung aus.

Info: Das Klimageld

Der Kreistag des Landkreises Gießen hat im Mai 2022 die Einführung des Klimagelds beschlossen. Damit ergänzt der Landkreis Förderungen von Bund und Land mit einem regionalen Programm.

Wer eine Wohnung oder ein Wohnhaus mit bis zu drei Wohneinheiten im Landkreis Gießen besitzt und energetisch sanieren oder für mehr Energieeffizienz umbauen möchten, kann Klimageld als Förderung beantragen. Eigenleistungen und Materialkosten werden dabei berücksichtigt.

Wie hoch die jeweilige Förderung ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Alter des Gebäudes oder der Art der Sanierung ab. Interessierte können sich ihren möglichen Zuschuss mit dem Klimageldrechner des Landkreises Gießen unter klimageld.lkgi.de ausrechnen lassen.

Anschließend lädt sich ein Fenster mit einem Antragsvordruck, der vollständig ausgefüllt an die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises (Riversplatz 1-9, 35394 Gießen) oder per E-Mail an wohnbaufoerderung@lkgi.de geschickt werden muss.

Weitere Informationen zum Klimageld erteilt Daniel Hepp unter Telefon (0641) 9390 1443 oder per E-Mail an Daniel.Hepp@lkgi.de. Die Förderrichtlinie mit allen wichtigen Hintergründen gibt es ebenfalls zum Download auf klimageld.lkgi.de.

Quelle: Landkreis Gießen

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