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Entfernungsbescheinigung

Eine Entfernungsbescheinigung bestätigt die kürzeste Strecke zwischen Ihrem Wohnort und Ihrer Arbeitsstätte. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für steuerliche Zwecke, insbesondere zur Geltendmachung der Entfernungspauschale. Für die Ausstellung ist die genaue Angabe von Start- und Zieladresse erforderlich.

Gebühren

Bitte beachten Sie, dass für die Erstellung einer Entfernungsbescheinigung Gebühren gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Gießen anfallen können. Die Erstellung einer Entfernungsbescheinigung für Zwecke nach §§ 6,7 und 64 Sozialgesetzbuch (X) ist kostenfrei.

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