Grundstücksvermessung
Leistungsbeschreibung
Das Stadtvermessungsamt Gießen ist bezüglich der Grundstücke, die im Eigentum der Stadt Gießen stehen oder die von ihr erworben werden sollen, sowie in den von ihr geleiteten hoheitlichen Verfahren befugt, Katastervermessungen auszuführen. Dazu zählen auch Grenzfeststellungen oder Grenzanzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt
Welche Unterlagen werden benötigt
Die erforderlichen Unterlagen ("Zahlennachweise") werden vom Stadtvermessungsamt beschafft.
Gebühren
Gebühren
Die Kosten richten sich nach dem wirtschaftlichen Vorteil für den Kunden und dem Zeitaufwand. Sie werden nach der Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen berechnet.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
- Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG), sowie die auf dessen Grundlage erlassenen Ausführungsregelungen des Landes Hessen
- Die aktuelle Kostenordnung kann hier heruntergeladen werden.
Was sollte ich noch wissen
Was sollte ich noch wissen
Rein private Grundstücksvermessungen darf das Stadtvermessungsamt aus rechtlichen Gründen nicht vornehmen.