Fahrzeugschein / Kfz-Zulassungsbescheinigung; Adressänderung
Bei einem Zuzug aus dem Landkreis Gießen mit GI-Kennzeichen kann die Adresse in Ihrem Kfz-Schein/Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I umgeschrieben werden, wenn Ihr Fahrzeug bereits im Landkreis Gießen zugelassen und der TÜV noch nicht abgelaufen ist. Zudem darf Ihr Kfz-Schein/Ihre Zulassungsbescheinigung nicht schon einmal umgeschrieben worden sein.
Welche Unterlagen werden benötigt
Kfz-Schein / Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis oder Reisepass
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(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)
Gebühren
10,70 €