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Artenschutz

Zusatzinformation

Die artenschutzrechtlichen Bestimmungen sind im Bundesnaturschutzgesetz geregelt. Die Aufgaben des Artenschutzes dienen dem Schutz und der Pflege der wildlebenden Tier- und Pflanzenwelt in ihrer natürlich und historisch gewachsenen Vielfalt. Der Artenschutz umfasst den Schutz wildlebender Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume, den Schutz vor Beeinträchtigungen durch menschlichen Zugriff, die Ansiedlung von verdrängten Tieren und Pflanzen, den Schutz von Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten und die Ahndung von Verstößen gegen die entsprechenden Vorschriften.

Nach den Vorgaben des Washingtoner Artenschutzübereinkommens werden besonders geschützte Pflanzen- und Tierarten aus aller Welt im Handel kontrolliert. Hierfür ist die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Gießen zuständig.

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