Elektrosmog und Mobilfunk
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten hier Auskunft über die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze und Infos zu elektromagnetischen Feldern und Strahlungen, die zu den am stärksten wachsenden zivilisatorischen Umweltfaktoren gehören.
Für die Genehmigung von Mobilfunkanlagen wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Grenzwerte gem. 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV);
Erteilung der Standortbescheinigung von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gem. §§ 4ff der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV), Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht gemäß §§ 55, 56, 57u. 58 Hess. Bauordnung (HBO 2002)