Reisepass, vorläufiger
Nr. 99085001012005
Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Erforderliche Unterlagen
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Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde)
zum Nachweis der Identität der Antragstellerin bzw. des Antragstellers.
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Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Aufgrund einer Gesetzesänderung werden ab dem 1. Mai 2025 Lichtbilder ausschließlich digital erstellt. Zertifizierte Fotograf/innen können Sie unter alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe finden.
Aktuell können diese digitalen Lichtbilder noch nicht im Stadtbüro gemacht werden. Sobald dies wieder möglich ist, werden wir Sie informieren.
Termin im Stadtbüro online buchen
(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)
Kosten
26,00€
Die Gebühr ist zu verdoppeln, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde erfolgt.
Zusatzinformation
Die Gebühr kann im Stadtbüro in Gießen bar oder per EC-Cash mit Pin bezahlt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des »Visa-Waiver-Programms«. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.