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Aufnahme der selbständigen Tätigkeit in einem Heilberuf anzeigen


Wer einen Heilberuf in selbständiger Tätigkeit aufnimmt, muss dies gegenüber dem Gesundheitsamt anzeigen.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs bzw.  zum Führen der Berufsbezeichnung (z.B. staatliche Anerkennung)
  • Anschrift der Niederlassung

Beschreibung

Sie möchten eine selbständige Tätigkeit in einem Heilberuf aufnehmen? Hierfür sind bestimmte Auflagen zu beachten. Hierzu gehört die Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit gegenüber dem Gesundheitsamt innerhalb eines Monats. 

Verfahrensablauf

Die Anzeige kann online, per Post oder vor Ort im örtlich zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. 

Zuständige Stelle

Zuständig ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Voraussetzungen

  • Sie haben die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs
    oder
  • Sie haben die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung

Kosten

  • Wünschen Sie eine schriftliche Bestätigung der Anzeige, fällt dafür eine Gebühr in der Höhe von 15,00 € an

    Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Für Kammerberufe gilt: Die Meldung nach der jeweils geltenden Berufsordnung ersetzt nicht die Anzeige an das Gesundheitsamt - und umgekehrt.

Wird die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig versäumt, kann das zuständige Gesundheitsamt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

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