Einsicht in einen Flächennutzungsplan nehmen
Sie haben das Recht in einen Flächennutzungsplan Einsicht zu nehmen.
Beschreibung
Der Flächennutzungsplan
- ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
- hat keine rechtlich bindende Bedeutung.
Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wie jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll.
Nutzungsmöglichkeiten sind
- Wohnen,
- Gewerbe,
- Verkehr,
- Infrastruktur,
- Erholung oder
- Natur und Umwelt.
Neue oder jüngst geänderte Flächennutzungspläne können Sie im Internet einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan noch nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Kommune einsehen zu können.
Der Flächennutzungsplan besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der Planungsziele,
- verschiedenen Karten zur
- Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt,
- Legende zu den Karten sowie
- Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.
Beschreibung - Flächennutzungsplan Gießen
Der Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Gießen umfasst das gesamte Stadtgebiet und enthält die Vorstellungen der Gemeinde über die Bodennutzung, d. h. über die Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen.
Übergeordnete Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung sowie Fachpläne, Planfeststellungsverfahren und beabsichtigte Maßnahmen öffentlicher Vorhabenträger, soweit diese bei der Planaufstellung benannt wurden, werden hierin beachtet.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan kann hier eingesehen werden oder als ausgedruckter Plan im Maßstab 1:15.000 für 20,-- € erworben werden:
Verfahrensablauf
Sie können die Inhalte und ergänzenden Dokumente von Flächennutzungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Flächennutzungspläne vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin mit der zuständigen Behörde vereinbaren.