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Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen


Sie können eine Auskunft über den Inhalt eines Flächennutzungsplans bei der örtlich zuständigen Kommune beantragen.

Beschreibung

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele
  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Beschreibung - Flächennutzungsplan Gießen

Der Flächennutzungsplan der Universitätsstadt Gießen umfasst das gesamte Stadtgebiet und enthält die Vorstellungen der Gemeinde über die Bodennutzung, d. h. über die Nutzung der bebauten und bebaubaren sowie der nicht bebauten und auch künftig von Bebauung freizuhaltenden Flächen.

Übergeordnete Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung sowie Fachpläne, Planfeststellungsverfahren und beabsichtigte Maßnahmen öffentlicher Vorhabenträger, soweit diese bei der Planaufstellung benannt wurden, werden hierin beachtet. 

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan kann hier eingesehen werden oder als ausgedruckter Plan im Maßstab 1:15.000 für 20,-- € erworben werden:



  

Rechtsgrundlage(n)

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