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Bauaktenarchiv - Bauakten einsehen

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.

Beim Bauordnungsamt der Universitätsstadt Gießen, können Bauakten (z.B. komplette Baugenehmigungsakten, statische Berechnungen und sonstige baurechtliche Unterlagen von Liegenschaften) auf Antrag eingesehen werden. Einsichten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ob zu Ihrer Liegenschaft Akten vorhanden sind und zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an das Bauordnungsamt.

Wer ist zur Akteneinsicht berechtig?

Aus Datenschutzgründen dürfen Bauakten nur durch Eigentümer oder die von ihm bevollmächtigten Personen eingesehen werden. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen (durch eine unterschriebene Vollmacht) bei Gesellschaften zusätzlich durch einen aktuellen Handelsregisterauszug, bei Vereinen zusätzlich durch einen aktuellen Vereinsregisterauszug und bei Stiftungen zusätzlich ein Auszug aus dem Stiftungsverzeichnis.  

Wenn die Liegenschaft innerhalb des letzten Halbjahres erworben wurde, ist zudem ein aktueller Grundbuchauszug (der Kaufvertrag oder die Auflassung im Grundbuch ist nicht ausreichend) oder die Vollmacht des bisherigen Eigentümers vorzulegen.

Eigentümer von WEG geteiltem Eigentum benötigen eine Vollmacht der Hausverwaltung oder aller anderen Eigentümer. Dies ist erforderlich, weil es uns in der Regel keine Akten zu einzelnen Wohnungen vorliegen.

Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein aktueller Grundbuchauszug als Nachweis der Mitglieder der GbR vorzulegen.

Bitte beachten Sie, dass die Akteneinsicht nur bei Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses möglich ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular „Antrag auf Einsichtnahme in Bauakten des Bauaktenarchivs“
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
  • ggf. Vollmacht des Grundstückeigentümers
  • ggf. Vollmacht der Hausverwaltung oder der Eigentümergemeinschaft

Welche Gebühren fallen an?

Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.

Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand. Die Mindestgebühr gemäß der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwkostO) der Universitätsstadt Gießen beträgt 30,00 Euro je Akteneinsicht.

Die Kosten für den Erwerb von Duplikaten oder digitalen Unterlagen richten sich nach Anzahl und Aufwand.

Das Abfotografieren der Unterlagen ist zulässig.

Bearbeitungsdauer

Liegt der Antrag auf Akteneinsicht vollständig vor dauert es in der Regel 2 bis 4 Wochen, bis ein Termin zur Akteneinsicht vergeben wird.

Rechtsgrundlage

§ 29 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

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