Rathaus

Seiteninhalt

Dienstleistungen A - Z

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

Nr. 99115007104000

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen bei der Meldebehörde anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Termin im Stadtbüro online buchen

(Für die Abholung von Pässen und Personalausweisen wird kein Termin benötigt.)

Volltext

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer sonstigen Einrichtung , die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen und innerhalb Deutschlands nicht bereits für eine Wohnung gemeldet sind, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet

Zuständige Stelle

die Meldebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich die Einrichtung liegt

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Hinweise (Besonderheiten)

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet.

Newsletter

Bestellen Sie sich hier den Newsletter und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.