Revisionsamt
Südanlage 16
35390 Gießen
0641 306-1720
0641 306-2664
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Übergeordnete Adresse
Universitätsstadt Gießen - Rathaus
Berliner Platz 1
35390 Gießen
0641 306-0
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Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag
08:00 - 15:30 Uhr
Freitag
08:00 - 12:30 Uhr
Für Vorsprachen empfehlen wir eine vorherige telefonische Vereinbarung.
Aufgaben des Revisionsamtes
Aufgaben des Revisionsamtes
Nach § 129 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) müssen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern ein Rechnungsprüfungsamt einrichten. Für die Stadt Gießen ist das Rechnungsprüfungsamt daher gesetzlich vorgeschrieben.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Gießen trägt - ebenso wie die Rechnungsprüfungsämter der meisten anderen größeren Städte in Hessen - den Namen "Revisionsamt". Diese neuere Bezeichnung soll zum Ausdruck bringen, dass die Aufgaben und Betätigungsfelder des Amtes nicht nur in der Prüfung von Rechnungen, sondern zunehmend in einer umfassenden Finanzkontrolle bestehen sowie in der Beratung bei Verwaltungsprozessen und in der Prüfung von Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Aufgaben des Revisionsamtes ergeben sich aus § 131 HGO und der Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Gießen. Sie umfassen hauptsächlich
- die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Gießen,
- die Prüfung der Kassenvorgänge (Einnahmen und Ausgaben mit Belegen),
- die Überwachung der Stadtkasse und der einzelnen Kassen der verschiedenen Verwaltungsbereiche und Einrichtungen der Stadt,
- die Prüfung der bei der Stadt Gießen genutzten finanzrelevanten DV-Verfahren,
- Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen,
- die Prüfung von Auftragsvergaben (nach VOL, VOB, HOAI),
- die Prüfung der Betätigung der Stadt bei Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt beteiligt ist (Stadtwerke AG, Stadthallen GmbH, Wohnbau GmbH u.a.),
- die Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuschüsse, welche die Stadt an andere Einrichtungen (z.B. für soziale Zwecke) vergibt sowie für Zuweisungen, welche die Stadt von anderen (EU, Land, Bund) erhält.
Das Revisionsamt ist bei der Durchführung von Prüfungen unabhängig (§ 130 HGO). Es können ihm keine Weisungen erteilt werden, die den Umfang, die Art und Weise oder das Ergebnis der Prüfung betreffen.
Dem Revisionsamt der Stadt Gießen ist zusätzlich die Aufgabe des Datenschutzes zugeordnet und organisatorisch die Submissionsstelle angegliedert.
Mitarbeiter des Revisionsamtes
Mitarbeiter des Revisionsamtes
Hans-Martin Lein
Datenschutzbeauftragter der Stadt Gießen
Amtsleiter
0641 306-1721
0641 306-2664
E-Mail
Siegfried Schmucker-Auth
stellv. Amtsleiter / stellv. Datenschutzbeauftragter
Prüfer: Betriebswirtschaft
0641 306-1726
0641 306-2664
E-Mail