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Hinweisgebersystem der Universitätsstadt Gießen

Online-Meldestelle für Hinweisgeber ("Whistleblower") nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine Richtlinie zum Schutz von Personen erlassen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, die sogenannte Hinweisgeber-Richtlinie. Der Bund hat diese Richtlinie mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland umgesetzt.

Die Stadt Gießen hat gem. § 12 HinSchG für ihren internen Zuständigkeitsbereich eine interne Meldestelle für Hinweisgeber eingerichtet. Hier können Meldungen über Verstöße bei der Stadtverwaltung Gießen abgegeben werden. Meldeberechtigt sind Mitarbeiter*innen, Bürger*innen, Kund*innen, Lieferanten sowie weitere Personen, die mit der Stadt Gießen aufgrund beruflicher Tätigkeit im Kontakt stehen.

Ihre Meldung kann auf Wunsch vollständig anonym bearbeitet werden. Unser Meldesystem ermöglicht auch bei anonymer Abgabe, dass die Meldestelle mit Ihnen als hinweisgebender Person in Kontakt bleiben kann.

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