Aufgaben und Zuständigkeiten des Tiefbauamtes
A. Straßen, Wege, Plätze
- Öffentliche Straßen innerhalb des Stadtgebietes
- In städtischer Baulast befindliche klassifizierte Straßen
- Plätze, Gehwege, Flächen des ruhenden
Verkehrs - Radverkehrsanlagen
- Sonstige Wege einschließlich Feld- und Wirtschaftswege ohne Waldwege und Wege in Grünanlagen.
Für Waldwege ist das Liegenschaftsamt zuständig. Für Wege in Grünanlagen ist das Gartenamt zuständig.
Die Aufgaben erstrecken sich auf:
- Planung und Bau
- Unterhaltung
- Erstellung, Fortführung des Straßenkatasters
- Abwicklung von Planfeststellungsverfahren bei Maßnahmen des Tiefbauamtes
- Überwachung von Aufgrabungen Dritter
- Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen
- Sondernutzungen im Bereich von Straßen und Wegen durch bauliche Anlagen und betreffende privatrechte Gestattungsverträge
- Ausbau- und Erschließungsverträge mit Dritten
- Erhebung von Erschließungs- und Straßenbeiträgen
B. Verkehrstechnische Einrichtungen im Bereich der unter A. genannten Anlagen
- Straßen- und Verkehrsbeschilderung
- Straßen- und Brückenbeleuchtung
Die Aufgaben erstrecken sich auf:
- Planung und Bau
- Betrieb und Unterhaltung
- Ausführung bei der Beschilderung und Markierung
Mit Bauausführung und Wartung der Straßen- und Brückbeleuchtung sind die Stadtwerke Gießen betraut.
C. Technische Bauwerke im Bereich der unter A. gemannten Anlagen
- Brückenbauwerke
- Lärmschutzbauwerke
- Stützbauwerke an Verkehrsflächen
Für Aufzüge, Rolltreppen und Rollsteige ist das Hochbauamt zuständig.
Die Aufgaben erstrecken sich auf:
- Planung und Bau
- Unterhaltung