Sie bekommen den Gießen-Pass für die Dauer von höchstens einem Jahr.
Nach einem Jahr müssen Sie den Gieße-Pass wieder beantragen.
Wenn Sie keine der oben genannten Sozialleistungen mehr bekommen oder aus der Stadt Gießen wegziehen, müssen Sie den Gießen-Pass sofort beim Amt für soziale Angelegenheiten abgeben.
Auch abgelaufene Gießen-Pässe müssen Sie beim Amt für soziale Angelegenheiten abgeben.
Sie dürfen keine Änderungen am Gießen-Pass vornehmen.