- Antragsformular (siehe bei "Dokumente")
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel oder Reisepass (Kopie)
- kompletter Leistungsbescheid der Behörde oder Institution, von der die Sozialleistung bezogen wird (Kopie)
- Passbild
(bei Neuausstellung des Gießen-Passes oder wenn schon zwei Stempel auf dem Gießen-Pass sind)
Wenn eine Auskunftssperre besteht und nur ein Reisepass vorliegt, brauchen Sie eine aktuelle Meldebestätigung. Meldebestätigungen für den Gießen-Pass-Antrag erhalten Sie kostenlsos im Stadtbüro.