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Die Steuer in der Universitätsstadt Gießen beträgt je Kalendermonat und Gerät
- für Apparate mit Gewinnmöglichkeit
in Gaststätten 15 % der Bruttokasse
in Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen 18 % der Bruttokasse - für Apparate ohne Gewinnmöglichkeit
in Gaststätten 12 % der Bruttokasse/höchstens 25,00 €
in Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen 12 % der Bruttokasse/höchstens 50,00 €
sex-, gewalt- und kriegsverherrlichende Apparate 30 % der Bruttokasse/höchstens 350,00 €