Gentechnik in der Landwirtschaft
Am 18. Juni 2004 hat der Bundestag das neue Gentechnikgesetz verabschiedet .Hauptanliegen des Gentechnik-Gesetzes ist es, die konventionelle gentechnikfreie und die ökologische Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen zu schützen. Verhindert werden damit beispielsweise unbeabsichtigte Auskreuzungen durch Pollenflug. Mit der Novelle des Gentechnikrechts wird die EU-Freisetzungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Die Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Einflussnahme sowie weitere Informationen und Links finden Sie hier:
Merkblatt des Amts für Natur und Umwelt:
Gentechnikgesetz
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