Die Übersetzung wird automatisiert von Google vorgenommen und enthält eventuell Abweichungen und eine fehlerhafte Wiedergabe des Inhalts. Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte erneut auf "Sprache auswählen" klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden. Mehr Informationen zum Datenschutz
Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Anzeigen nach § 23 Abs. 3 1. Sprengstoffverordnung werden Gebühren, je nach Aufwand, zwischen 40 und 300 € erhoben. Für die Anzeige von Bühnenfeuerwerken fallen keine Gebühren an.