Eine gesundheitliche Beratung müssen alle in der Prostitution tätigen Personen im Gesundheitsamt wahrnehmen.
Sie ist die Voraussetzung zur Neuanmeldung der Tätigkeit bei der Kommune, in der man überwiegend tätig ist.
Prostituierte, die ihre Tätigkeit schon vor dem 1. Juli 2017 ausgeübt haben, müssen die Gesundheitsberatung bis zum 31. Dezember 2017 wahrgenommen haben.