Seiteninhalt
- Für die Leistungen muss eine Rechnung ausgestellt und diese per Überweisung, durch Einzugsermächtigung oder im Wege des Online-Bankings beglichen worden sein. Barzahlungen werden nicht anerkannt.
- Die Aufwendungen sind um Erstattungen von dritter Seite (z.B. Versicherungen) zu kürzen.
- Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, soweit die Aufwendungen nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten darstellen und soweit diese nicht vorrangig als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind.