Seiteninhalt
- deutsche Staatsbürgerschaft
- ausländischer Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
- maximal 29 Jahre alt
- Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung
Für Praktika an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt:
- Praktikant/in wohnt nicht bei seinen/ihren Eltern