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Antragsberechtigte
- Arbeitnehmer (natürliche Personen), die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben,
- Arbeitnehmer, die einen Nachweis durch eine fachkundige Stelle vorlegen, dass ihr Vorhaben existenziell tragfähig ist und die
- Nachweise vorlegen, wonach sie Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit besitzen.
Weitere Voraussetzungen
- Nachweis über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
(Gewerbeanmeldung, Meldung beim Finanzamt für Freiberufler) - selbstständige Tätigkeit in Deutschland
- selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb
(andere abhängige oder selbstständige Nebentätigkeiten dürfen in der Summe nicht in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden) - Arbeitsumfang von mindestens 15 Stunden pro Woche
Hinweise: Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit weisen Sie zum Beispiel nach durch
- Bescheinigung der fachlichen und unternehmerischen Qualifikation,
- Berufserfahrung oder
- die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung.