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Wenn Sie an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen, haben Sie Anspruch auf Übergangsgeld unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie sind innerhalb der letzten 3 Jahre und vor Beginn der Maßnahme mindestens 12 Monate einer Beschäftigung nachgegangen, die ein Versicherungsverhältnis nach sich gezogen hat oder
- Sie haben die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erfüllt.