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Antragsberechtigt sind Betriebe, die geeichte Messgeräte reparieren und justieren. Sie müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Betrieb ist mit den zur Reparatur und Justierung erforderlichen Einrichtungen und dem fachkundigen Personal ausgestattet.
- Es handelt sich um Geräte, die eichbehördlich geprüft oder (nach Abstimmung mit der zuständigen Behörde) durch eine neutrale Stelle zertifiziert sind.