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Grundsätzlich werden Sie als Antragsteller einen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz erhalten, wenn Sie
- zuverlässig,
- fachkundig und
- persönlich geeignet sind,
- das 21. Lebensjahr vollendet haben und
- deutscher oder EU-Angehöriger sind.