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Voraussetzungen sind:
- Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin
- haben einen Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III,
- sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet und
- haben Qualifizierungsdefizite.
Die Qualifizierungsdefizite muss die zuständige Stelle feststellen.
- Die Qualifizierungsmaßnahme
- verbessert Ihre Aussichten auf Eingliederung,
- findet innerhalb des Bezugsraums von Transferkurzarbeitergeld statt und endet vor Ablauf des Anspruchs und
- wurde nach SGB III und der " Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV))" anerkannt (ebenso wie der Anbieter dieser Maßnahme).
- Der Arbeitgeber beteiligt sich an der Finanzierung der Maßnahme.