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Um zum Steuerberater/ zur Steuerberaterin bestellt zu werden, müssen Sie
- die Prüfung als Steuerberater/in oder die Eignungsprüfung bestanden haben oder
- von der Prüfung befreit sein und
- zumindest die Absicht haben, eine berufliche Niederlassung zu gründen.
- Außerdem hat die Steuerberaterkammer vor der Bestellung zu prüfen, ob die/der Bewerber/in persönlich geeignet ist. Es dürfen weiterhin keine Versagungsgründe des § 40 Abs. 2 Steuerberatungsgesetz vorliegen.