Seiteninhalt
Eine Fahrerlaubnis erhält, wer:
- einen ordentlichen Wohnsitz im Inland nachweist,
- das erforderliche Mindestalter erreicht hat:
- 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE
- 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 und D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
- 18 Jahre für die Klassen A2, B, BE, C1 und C1E
- 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
- zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
- zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
- die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
- Erste Hilfe leisten kann und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringt,
- die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und nachweist,
- keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt.