Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (inkl. geringfügig Beschäftigte und Praktikanten) mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als vier Jahre zurückliegt.
Erforderlich ist ein Mindestalter von 27 Jahren.