Bewilligungsbehörde ist das Regierungspräsidium Gießen.
Die Anträge können über die Kommune beziehungsweise über die Landkreise beim Regierungspräsidium Gießen eingereicht werden.
Der Antragsteller stellt einen formlosen Antrag. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten und die geplanten Einnahmen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel).