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Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie
- nachweislich einen Master- oder einen als gleichwertig anerkannten Studiengang in einer Fachrichtung, die für den Feuerwehrberuf geeignet ist, erfolgreich abgeschlossen haben,
- eine mindestens zweijährige Ausbildung für die Leitungstätigkeit bei einer Berufs- oder hauptberuflichen Werkfeuerwehr absolviert haben,
- wegen der erforderlichen Sicherheit im Einsatz nach deutschen Sicherheitsstandards ausgebildet wurden,
- in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Feuerwehrberufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
eine einschlägige Prüfung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst erfolgreich absolviert haben.