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Die Anerkennung der Gleichwertigkeit kann erfolgen, wenn Sie
- nachweislich eine Facharbeiterprüfung in einer Fachrichtung abgelegt haben, die für den Feuerwehrberuf geeignet ist,
- eine mindestens 18monatige Ausbildung bei einer Werkfeuerwehr absolviert haben,
- wegen der erforderlichen Sicherheit im Einsatz nach deutschen Sicherheitsstandards ausgebildet wurden,
- in gesundheitlicher Hinsicht für die Ausübung des Feuerwehrberufs geeignet sind,
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
- eine Prüfung absolviert haben.