Seiteninhalt
- allein die Tätigkeit bei einer Berufsfeuerwehr genügt nicht,
- allein der Abschluss in einem einschlägigen Studiengang genügt nicht,
- auf den Nachweis der Ausbildung über die erforderlichen Sicherheits- und Ausbildungsstandards ist zu achten,
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind wegen der Kommunikation im Einsatz unbedingt erforderlich.